Meine Preise
Ich berechne folgendes Honorar:
Einzeltherapie (ca. 90 Minuten): 110 EUR
Paarberatung, 2 Personen (ca. 90 Minuten): 140 EUR
Die Termine erfolgen nach Absprache. Für nicht wahrgenommene Termine wird eine Ausfallgebühr berechnet. Deshalb bitte ich bei Verhinderung um frühzeitige Abmeldung (24 h vor dem Termin).
Ich arbeite in selbständiger freier Praxis als Heilpraktiker für Psychotherapie. Ich rechne ausschließlich privat ab. Das Honorar ist daher normalerweise von Ihnen selbst zu tragen. Ausnahme: Sie haben eine Krankenzusatzversicherung, die diese Leistungen einschließt.
Das hat für Sie aber auch deutliche Vorteile:
Keine Regelverfahren
Krankenkassen übernehmen bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung nur dann die Kosten, wenn die drei Regelverfahren angewendet werden (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie, Psychoanalyse).
Während mit mindestens 10 Sitzungen die Verhaltenstherapie noch relativ kurz ist, dauert die tiefenpsychologische Therapie und die Psychoanalyse wesentlich länger. Als Heilpraktiker für Psychotherapie bin ich an diese Regelverfahren nicht gebunden. Ich kann auch Kurzzeittherapien anbieten. Diese sind dann auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Die Kosten müssen dann allerdings von Ihnen übernommen werden (siehe Ausnahmefälle).
Keine Einstufung in „psychisch krank“
Wenn Ihre Krankenkasse eine Therapie bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung übernimmt, muss eine Diagnose erfolgen. Sie sind dann im Sinne der Krankenkasse „psychisch krank“. Das führt üblicher Weise zur Einstufung in eine so genannte Risikogruppe. Und das könnte unterschiedliche Konsequenzen haben. So kann es sein, dass Sie künftig bei Abschluss einer Arbeitsunfähigkeits-, Lebens- und privaten Krankenversicherungen entweder mit hohen Risikozuschlägen rechnen müssen oder sogar Ihr Antrag komplett abgelehnt wird. Ich erstelle zwar auch eine Diagnose, muss (und darf auch nicht) diese an eine Krankenkasse weiterleiten. Sie gelten auch nach einer Therapie im Sinne einer Krankenkasse als psychisch gesund.
Kurzfristige Termine
Die Praxen bei approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung sind fast überall auf Monate hin ausgebucht. Es ist für die meisten Menschen schwierig, dass sie einen Platz bekommen. Bei mir können Sie im Normalfall auch kurzfristige Termine bekommen.
Keine formalen Verfahren
Damit Krankenkassen die Kosten übernehmen, müssen approbierte psychologische Psychotherapeuten mit Kassenzulassung eine Diagnose stellen. Diese reichen Sie im Regelfall bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese muss dann der Therapie zustimmen. Wenn Sie zu mir kommen, entfällt dieses Prozedere. Nur wir beide wissen etwas darüber.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Übernahme der Kosten einer Psychotherapie bei einem Heilpraktiker durch gesetzliche Krankenversicherungen möglich. Das kann dann der Fall sein, wenn bei approbierten psychologischen Psychotherapeuten mit Kassenzulassung nachweislich in absehbarer Zeit und in zumutbarer Nähe keine Therapieplätze frei sind. Die gesetzlichen Krankenkassen sind rechtlich verpflichtet, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dazu regelt das Sozialgesetzbuch (§ 13 II SGB V) wie folgt: „Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“
Dabei verlangen die meisten gesetzlichen Krankenkassen (ebenso wie bei den von ihnen anerkannten TherapeutInnen), dass der jeweilige Heilpraktiker ein so genanntes Richtlinienverfahren praktiziert. Das sind psychoanalytische, tiefenpsychologische und verhaltenstherapeutische Verfahren.
So gehen Sie vor, wenn Sie betroffen sind:
- Schreiben Sie sich auf, welche von den Kassen anerkannten Psychotherapeuten Sie bereits erfolglos angesprochen haben. Notieren Sie dazu Name, Adresse und den Tag, an dem Sie angefragt haben.
- Erstellen Sie formlos einen Antrag an Ihre gesetzliche Krankenkasse. Nennen Sie ihn zum Beispiel: „Antrag auf Erstattung der Kosten für eine ganzheitliche Psychotherapie bei einem Heilpraktiker nach § 13 II SGB V“.
- Fügen Sie eine Überweisung oder Bescheinigung der Notwendigkeit einer Psychotherapie Ihres Hausarztes hinzu.
- Fügen Sie die erstellte Liste über erfolglose Anfragen bei von den Kassen anerkannten PsychotherapeutInnen hinzu.
- Falls Sie den Antrag für eine Behandlung bei mir stellen wollen, teilen Sie der Kasse mit, dass Sie bei mir unmittelbar in Behandlung kommen können, ich allerdings keines der Richtlinienverfahren praktiziere.